Die Taufe

In der evangelischen Kirche gibt es zwei Sakramente, die mit der Verheißung auf das ewige Leben verbunden sind: Die Taufe und das Abendmahl. Ein Sakrament ist eine heilige Handlung, die Jesus selbst eingesetzt hat. Die Taufe geht auf die Taufe Jesu durch Johannes den Täufer zurück. Jesus hat uns als Christinnen und Christen berufen, selbst hinauszugehen und Menschen zu taufen (Matthäusevangelium 28,18-20).
Die Taufe ist im Leben einmalig und unwiderruflich und verbindet Christen auf der ganzen Welt miteinander.
 
In jedem Lebensalter kann man sich taufen lassen, auch wenn die Kindertaufe in der Kirche oft noch üblich ist.
Wir taufen normalerweise in den Gottesdiensten am Samstagabend oder am Sonntagmorgen. Ob ihr Wunschtermin noch frei ist, können sie beim Pfarrer / der Pfarrerin vor Ort erfragen.
Um die Taufe durchführen zu können ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Diese erhalten Sie beim Pfarrer/ der Pfarrerin.

Haben Sie sich für einen Tauftermin entschieden, wird sich der Pfarrer/ die Pfarrerin mit ihnen persönlich Treffen. In diesem persönlichen Gespräch können alle wichtigen Fragen gestellt und der Ablauf der Taufe durchgesprochen werden.

Jeder Täufling erhält zur Taufe einen persönlichen Bibelvers, den Eltern (und Paten) aussuchen. Bei Täuflingen unter 14 Jahren ist ein Pate (höchstens sechs) notwendig. Der Pate muss Mitglied in der evangelischen Kirche und konfirmiert sein.
Bei Täuflingen über 14 Jahren ist kein Pate notwendig und sie können sich selbst oder gemeinsam mit dem Pfarrer/ der Pfarrerin ihren Taufspruch aus der Bibel aussuchen.

Das Patenamt

Die Paten geben bei der Taufe die Zusage, die Eltern und den Täufling auf dem weiteren Lebensweg zu begleiten und zu unterstützen. Die Paten führen das Kind gemeinsam mit den Eltern in den christlichen Glauben ein, sodass der Täufling selbst zum Glauben an Jesus findet.
Paten, die außerhalb von Haßloch wohnen oder der katholischen Kirche angehören benötigen eine Bescheinigung, dass sie Kirchenmitglied sind und so das Recht haben, das Patenamt auszuüben. Dafür wenden sie sich bitte an das für sie zuständige Pfarramt.
Mit dem Patenamt sind keine zivilrechtlichen Rechte und Pflichten verbunden.

Die Taufe wird natürlich durch eine Taufurkunde dokumentiert und in das Kirchenbuch eingetragen.